Die EU-Datenschutz-Grundverordnung tritt im Mai 2018 in Kraft. Welche Konsequenzen ergeben sich daraus für pharmazeutische Unternehmen? Bei unserem nächsten PMCA Impuls am 24. April 2017 gibt dazu Rechtsanwalt Dr. Michael Horak gemeinsam mit Dr. Daniela Kröll von der Kanzlei Salomonowitz Horak Ausblick. Auf welche datenschutzrechtlichen Neuerungen muss man sich gefasst machen? Wo liegen mögliche „pitfalls“? Welche Maßnahmen müssen in Pharma-Organisationen getroffen werden?
Im Anschluss nimmt Dr. Barbara Leuschner, Senior Legal Counsel bei Boehringer Ingelheim, Stellung zur GDPR Readiness und erläutert am eigenen Beispiel, wie sich Unternehmen auf die Grundverordnung vorbereiten. Abschließend präsentiert Caroline Erup Widriksen, Managing Director von aPureBase, weltweiter Pharma-Datenanbieter, an Best Practice Beispielen, wie die sachgerechte Nutzung von Daten sichergestellt wird.
Unsere Speaker beim PMCA Impuls
- Dr. Michael Horak & Dr. Daniela Kröll – Kanzlei Salomonowitz Horak
- Dr. Barbara Leuschner – Senior Legal Counsel, Boehringer-Ingelheim
- Caroline Erup Widriksen – Managing Director, aPureBase